Auf dieser Seite haben wir für Sie eine Reihe von Fragen, die sowohl von Eltern, als auch von Lehrerinnen und Lehrern immer wieder gestellt werden, mit entsprechenden Antworten zusammengestellt.
Frage: Ist Lese-Rechtschreib-Schwäche eine Krankheit ?
Antwort: Zwar haben sich Mediziner zuerst in Zusammenhang mit Sprachstörungen und Leseversagen nach Hirnverletzungen damit beschäftigt. Aber was sich heute als Lese-Rechtschreibschwäche bei Kindern und Jugendlichen darstellt, ist zunächst eine Angelegenheit der Pädagogen, das heißt der Lehrer und des Lernens in der Schule und in diesem Sinne keine Krankheit.
Frage: Welcher Zusammenhang besteht eigentlich zwischen Intelligenz und Legasthenie? Ist Lese-Rechtschreib-Schwäche vielleicht ein geistiger Defekt?
Antwort: Die Ursache der Lese-Rechtschreib-Schwäche kann nicht in einem Intelligenzdefekt gesehen werden. Selbst hochbegabte Kinder können Schwierigkeiten beim Lesen- und Schreibenlernen haben. Intelligenz ist überhaupt keine einheitliche Fähigkeit, die man genau erfassen könnte. Intelligentes Verhalten kommt durch das Zusammenspiel einer Vielzahl verschiedener Fähigkeiten zustande. Einige bestimmte davon (sprachliche Fähigkeiten, Unterscheidungsvermögen für Laute und Buchstabenformen, Durchgliedernkönnen und Gedächtnis) können bei LRS-Kindern geringer ausgebildet sein und das Lernen behindern. Sie müssen im Unterricht stärker gefördert werden.
Frage: Können die Schwierigkeiten beim Lesen- und Schreibenlernen in der Faulheit des Kindes begründet liegen?
Antwort: Nach unserer Erfahrung gibt es keine faulen Kinder, es sei denn, ein Kind ist gerade krank. Nichts tun ist der Natur des Kindes zuwider, denn alles in ihm ist auf Entfaltung, auf Aktivität und Umwelterfahrung angelegt.
Frage: Kann es sein, dass für die LRS eine neue Unterrichtsmethode schuld ist?
Antwort: Diese Behauptung haben Sie oft gehört und vielleicht auch für richtig gehalten, weil Sie selbst in der Schule nicht nach diesen "neumodischen Methoden" unterrichtet worden sind. Hier sollten wir uns auf die Ergebnisse der vergleichenden Lehrmethodenforschung verlassen. Diese hat eindeutig festgestellt, dass Kinder nach jeder Lehrmethode das Lesen und Schreiben lernen. Allerdings sollte nicht verschwiegen werden, dass auch Lehrer bei der Anwendung einer Methode Fehler machen können. Und so ist nicht auszuschließen, dass methodische Mängel und Störungen im schulischen Bereich (häufiger Lehrerwechsel und Unterrichtsausfall) für die Schwierigkeiten eines Kindes mitverantwortlich sein können.
Frage: Was sind die Ursachen für Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten?
Antwort: Diese Frage lässt sich nach unseren heutigen Erkenntnissen gar nicht so einfach beantworten. Bis heute hat die Forschung keine letztgültige Erklärung für diese Erscheinung und ihre Ursachen finden können. Das hängt damit zusammen, dass es so viele verschiedene Ursachenmöglichkeiten gibt und alle diese Bedingungsfaktoren miteinander in Wechselwirkung stehen. Hier wirken sich gleichzeitig aus:
bestimmte Funktionsschwächen (Sprachmangel, Unterscheidungsschwächen, Durchgliederungsschwächen und geringe Merkfähigkeit);
Mängel im Arbeitsverhalten des Kindes (Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, geringe Anstrengungsbereitschaft, Ängstlichkeit, Unselbständigkeit);
umweltbedingte Mängel (geringe Förderung in Elternhaus und Schule, Entmutigung durch ständige Vorwürfe, methodische Fehler des Lehrers, Unterrichtsstörungen).
So gibt es zwar eine einheitliche Erscheinungsform, nämlich das Lese- und/oder Rechtschreibversagen, aber vielfältige Verursachungsmöglichkeiten. Von LRS sprechen wir dann, wenn ein Kind auffällige Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des fehlerfreien Schreibens hat.
Frage: Dürfen die Rechtschreibfehler eines LRS-Kindes bei der Benotung von schriftlichen Arbeiten berücksichtigt werden?
Antwort: Bei vorliegenden Schwierigkeiten beim Lesen- oder Schreibenlernen sehen die Erlasse der einzelnen Bundesländer unterschiedliche Maßnahmen zum Ausgleich des erlittenen Nachteils vor. Der zu gewährende Nachteilsausgleich kann die Form der Aufgabenstellung (mündliche statt schriftliche Leistungsüberprüfung, Zulassung von zusätzlichen Hilfsmitteln, Einräumen zusätzlicher Bearbeitungszeit, Bearbeitung von Lücken- statt Volltexten etc.) und die Notengebung betreffen. In den meisten Bundesländern sehen die Richtlinien außerdem vor, die Rechtschreibleistungen von LRS-Kindern bei der Notengebung nicht zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen Lernende nicht alleine auf Grund von Schwierigkeiten beim Schrifterwerb vom Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums ausgeschlossen werden.
Frage: Ist eine LRS auch bei Erwachsenen therapierbar?
Antwort: Selbstverständlich können auch erwachsene Personen mit Legasthenie ihre schriftsprachlichen Fähigkeiten jederzeit verbessern. Je nach Schweregrad der LRS müssen die Betroffenen jedoch sehr viel Geduld u.U. auch Zeit aufbringen, um die Probleme im Bereich des Lesens und Schreibens in den Griff zu bekommen.
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Kurz vorgestellt
Unsere LRS-Beratungsstelle wurde 1989 als Arbeitsgruppe der sprachwissenschaftlichen Abteilung des Germanistischen Instituts der RWTH Aachen gegründet.
Seit 1994 ist sie beim Amtsgericht Aachen als gemeinnütziger Verein registriert und seit 1995 vom Jugendamt der Stadt Aachen offiziell als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.