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Kurz vorgestellt
Unsere LRS-Beratungsstelle wurde 1989 als Arbeitsgruppe der sprachwissenschaftlichen Abteilung des Germanistischen Instituts der RWTH Aachen gegründet.
Seit 1994 ist sie beim Amtsgericht Aachen als gemeinnütziger Verein registriert und seit 1995 vom Jugendamt der Stadt Aachen offiziell als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Unsere Angebote
Hi ,heute waren wir wieder einmal zu einem Gespräch.
Das im Vorfeld so hoch angepriesene Interesse daran das die Lehrkörper doch auch an den Gesprächen teil nehmen sollen finde ich schon bald lächerlich.
Bei uns war es so das man der Lehrerin fast klar machte das sie für die Schuliche unterstützung unseres Sohnes nicht qualifiziert genug sei.
" Was soll dann bitte der Unsinn das die Lehrer kein Interesse hätten? Entweder man versucht den Lehrern ein wenig entgegen zu kommen und sie mit einzubeziehen
oder man muß den Mund halten . Aber immer nur Klagen und dann doch im Regen stehen lassen sorgt doch erst dafür das die Lehrkörper und Schulen resignieren!"
Desweiteren mußten wir uns sagen lassen das der LRS Erlass nicht viel bringen würde da man davon ausgehen muss das es an "Qualifizierten Personal " fehle und aufgrund dessen ein´gesonderter Förderunterricht nicht in dem Maße durch zuführen wäre.
Was eine Finanzielle Hilfe durch das Jugendamt , in hinblick auf die sich anlaufenden Beträge von fast 2000€ jährlich damit man unserem Sohn helfen könne , angeht teilte man uns mit das wir wahrscheinlich 2 Gutachten vorlegen müssten.
Aus diesen Gutachten müsse hervorgehen das entweder bereits ein Seeliche Behinderung vorliege oder eine Seeliche Gefahr bestände.
In was für einer Welt leben wir eigentlich??
Sind denn unsere Kinder nichts mehr wert ? Keines der Kinder welches die schwere Last mit sich herumträgt hat sich diese Bürde selbst auferlegt.Es ist doch ein Unding das bevor geholfen wird erst ein Seeliches Frack vorliegen muss.
Bei einem Gespräch werde ich versuchen Klarheit über die Vorraussetzungen für eine Finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt zu kriegen .
Vielleicht findet sich ja auch noch ein anderer weg wie man den Betroffenen helfen kann.
Vielleicht weis ja jemand einen anderen weg und kann uns diesen dann mitteilen.Das wäre sehr toll.
Hallo Achim,
obwohl Legasthenie eine psychische Störung ist und im ICD-10 beschrieben wird, weigern sich die Krankenkassen die Kosten zu übernehmen (dies wird sich aber eventuell in den nächsten Jahren ändern).
Die Jugendämter übernehmen nur dann die Kosten, wenn als "Begleiterscheinung" - aufgrund der Legasthenie - eine seelische Behinderung schon vorhanden ist bzw. droht.
Eine "seelische Behinderung" ist wiederum ein seltsamer Begriff, bedeutet aber nichts anderes als eine psychische Störung (die im ICD-10 verzeichnet sein muss). Eine psychische Störung bei Kindern kann beispielsweise eine Depression, eine Angststörung, eine Störung des Sozialverhaltens oder eine emotionale Störung des Kindesalters sein.
Das heißt, dass das Jugendamt nur die Behandlung der psychischen Folgestörungen bezahlt, nicht jedoch die Behandlung der Ursache (Legasthenie).
Eine gute Legasthenietherapie wird jedoch immer beides berücksichtigen die Behandlung der Legasthenie und die Bearbeitung der psychischen Problematik.
Die Behandlung der Legasthenie ist eigentlich Sache der Schule, dafür gibt es dort Förderkurse usw. Meine Erfahrung ist jedoch, dass Kinder mit Legasthenie von diesem Förderunterricht nur geringfügig profitieren.
Eine sinnvolle Selbsthilfe ist wohl möglich, würde jedoch hier den Rahmen sprengen, um sinnvolle Übungsmöglichkeiten auszuführen.
Rainer Mohr