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Pflichten der Schulen

Gast , 28.04.2014 20:06
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Gast

Tachchen,

Meine Tochter ist an drei unterschiedlichen Schulen gewesen und ist jetzt an einer Berufsfachschule.
Da ja nun der Notendurchschnitt in Englisch; Deutsch und Mathe für weiterführende Schulen am interessantesten ist, meine Tochter in allen drei Fächern Probleme hatte, war ich selbstverständlich beim Schulpsychologen. Festgestellt wurde eine Rechenschwäche und diese recht erfolgreich therapiert.Trotzdem gab es immer wieder Lernprobleme.
Nun hat eine Psychotherapeutin einfach mal getestet.
Fazit nicht doll aber eben doch eine LRS.
Sie ist gerade 18 geworden. Sie steht kurz vor den Prüfungen und die Schule stellt sich doof.

Ich war zweimal auf Eigeniniziative und Anraten eines Entwicklungszentrums beim Schulpsychlogen.
Einmal kam die Rechenschwäche heraus und ein anderes mal: naja Fleißig muss man auch sein.
Die Intelligenz wurde auf normal getestet.Gespräche mit Fachlehrern wurden auf Pubertät und Faulheit reduziert.

Was kann ich tun? Muss die Berufsfachschule (Sekundarstufe 2) nach Schulverordung §16 handeln, auch wenns so kurz vor den Prüfungen ist? Was Soll das abgewimmel der Schule?
Können die Schulpsychologen nachträglich in Verantwortung gezogen werden, wenn wegen Beginn des 18. Lebensjahres Ansprüche ev. wegfallen.
Es gibt Schließlich eine Schulplicht, meine Pflicht ist es mein Kind hinzuschicken und die Schule hat die Plicht mein Kind zu Unterrichten und mich auf ebensolches hinzuweisen. Draufgekommen ist jemandanders und meine Spezialität ist die Technik.

Danke

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