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HSP gemacht - Auswertung verweigert

Gast , 24.10.2008 08:21
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Gast

Guten Tag allerseits,

mein Sohn (8 J., 3. Klasse Grundschule Berlin) hat auf Anraten der Klassenlehrerin in der Schule die Hamburger Schreibprobe durchgeführt. Auf Anfrage, wie nun das Ergebnis des Tests sei, teilte mir die Klassenlehrerin mit, mein Sohn sei "ein schwacher Rechtschreiber". Aha. Das wusste ich natürlich schon vor dem Test. Mein Wunsch, die differenzierte Auswertung des Tests einsehen zu dürfen um möglicherweise geeignete Fördermaßnahmen planen zu können wurde mir verwehrt mit dem Argument, der Test sei "vorläufig", "nicht offiziell" und "nicht zur Herausgabe bestimmt".

Habe ich ein Recht auf Einsicht in den Test und die Auswertung? Immerhin geht es um meinen Sohn.

Besten Dank für jeden relevanten Ratschlag.

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Gast

Hallo besorgter Vater)

Ich nehme einmal stark an das die Grundschullehrerin den HSP nur teilweise ausgewertet hat, da eine gründliche Auswertung solcher, einen Grundschul-Lehrer ohne spezielles Training in HSP, diesen nicht vollständig auswerten kann. Und das ist keinem Lehrer vorzuwerfen, sie sind dafür einfach nicht trainiert. Selbst die vollständige Auswertung wird euch nicht eindeutig sagen ob das Kind nun LRS/Legasthenie oder nicht hat, dafür ist ein Test einfach zu wenig. Viel hilft auch wenn Ihr euch die Seiten von HSp anschaut, es gibt da einige vom Hersteller selbst, die relativ ausführlich sind, was ein HSP und dessen Auswertung besagt.

Normalerweise gibt es an der Schule einen oder mehrer professionelle Ratgeber die man hierzu befragen kann, so es bei Euch niemand gibt, wäre immer noch die Möglichkeit das Kind durch eine offizielle LRS-Therapeuten testen zu lassen, was allerdings mit Kosten verbunden ist.

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Gast

Besorgter Vater schrieb am 24. Oktober 2008 um 08:21 Uhr zum Thema: HSP gemacht - Auswertung verweigert
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Guten Tag allerseits,

mein Sohn (8 J., 3. Klasse Grundschule Berlin) hat auf Anraten der Klassenlehrerin in der Schule die Hamburger Schreibprobe durchgeführt. Auf Anfrage, wie nun das Ergebnis des Tests sei, teilte mir die Klassenlehrerin mit, mein Sohn sei "ein schwacher Rechtschreiber". Aha. Das wusste ich natürlich schon vor dem Test. Mein Wunsch, die differenzierte Auswertung des Tests einsehen zu dürfen um möglicherweise geeignete Fördermaßnahmen planen zu können wurde mir verwehrt mit dem Argument, der Test sei "vorläufig", "nicht offiziell" und "nicht zur Herausgabe bestimmt".

Habe ich ein Recht auf Einsicht in den Test und die Auswertung? Immerhin geht es um meinen Sohn.

Besten Dank für jeden relevanten Ratschlag.


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Ich frage mich, warum der Test gemacht wurde, wenn er denn keine Aussage haben soll???
Die Daten sind wichtig für das weitere Vorgehen, daher würde ich darauf bestehen, sie einzusehen.
Als Begründung könnte man angeben, dass eine Förderung ansteht, die auf der Basis der HSP beruht.
Viel Glück.
Thomas

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