Noch Fragen? Senden Sie uns Ihre Nachricht!
Kurz vorgestellt
Unsere LRS-Beratungsstelle wurde 1989 als Arbeitsgruppe der sprachwissenschaftlichen Abteilung des Germanistischen Instituts der RWTH Aachen gegründet.
Seit 1994 ist sie beim Amtsgericht Aachen als gemeinnütziger Verein registriert und seit 1995 vom Jugendamt der Stadt Aachen offiziell als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Unsere Angebote
Hallo, mein sohn ist 7 jahre und geht ins 2.schuljahr. bei ihm wurde LRS diagnostiziert, aber die lehrerin sagt bei der benotund ab dem dritten schuljahr könne sie keine rücksicht nehmrn . kann mir jemand helfen, gibt es dazu einen erlass und wenn ja wo bekomme ich diesen.
dake ela
Hallo, mein sohn ist 7 jahre und geht ins 2.schuljahr. bei ihm wurde LRS diagnostiziert, aber die lehrerin sagt bei der benotund ab dem dritten schuljahr könne sie keine rücksicht nehmrn . kann mir jemand helfen, gibt es dazu einen erlass und wenn ja wo bekomme ich diesen.
dake ela
Hallo Manuela,
falls Du in Baden-Württemberg wohnst, kannst Du Dich auf den LRS-Erlass des Landes BW zur Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben beziehen (Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 1987. Falls Du in einem anderen Bundesland wohnst, kannst Du in der Suchmaschine unter LRS sicher was finden.
Falls Du was genau wissen willst, so melde Dich beimir.
Gruss
Mathias
Alle Legasthenie-Erlasse findest Du auch auf der Homepage des Bundesverbandes Legasthenie unter www.legasthenie.net Diese Erlasse erhalten die Richtlinien für die jeweiligen Bundesländer und legen fest, wie - auch hinsichtlich der Benotung - mit LRS-Kindern umzugehen ist. Der Bundesverband Legasthenie verschickt z.T. kostenloses Infomaterial und hat auch Regionalgruppen, die man direkt ansprechen kann und die sich regelmäßig treffen.
Ich hoffe, das hilft Dir erst einmal weiter.