­

Rechtliche Schritte?

Gast , 26.03.2003 20:43
?
Gast

Ich bin Mutter einer Tochter (9 Jahre alt). Sie ist sehr aufgeweckt und hat keinerlei Probleme mit ihrer Umwelt, auch ist sie im Naturwissenschaftlichen Bereich sehr interessiert und leistungsstark. Bereits vor einem Jahr wurde bei ihr LRS diagnostiziert und seitdem muß ich mich mit Schule und Behörde "herumschlagen".
Nachdem die Diagnose feststand wurde mir mitgeteilt die Schule habe KInder mit LRS zu fördern. Als ich dort vorsprach wurde ich mit der Begründung, es fehle an notwendigem Personal, ans Jugendamt verwiesen. Da erklärte man mir allerdings, man könne nichst unternehmen, bevor für die Seele des Kindes keine Gefahr vorliege und/ oder mit einer seelischen Behinderung zu rechnen sei. Ich wurde also umgehend zur Schule zurückgeschickt. Aus eigenen Mitteln kann ich eine notwendige Förderung meiner Tochter nicht bezahlen.
Im Jugendamt machte man mir gegenüber die Andeutung ich könnte die schulische Förderung einklagen. Nun beschäftigt mich die Frage ob dies denn wirklich möglich ist und wenn ja, was sind die notwendigen Schritte die eingeleitet werden müssen?

?
Gast

Wenden Sie sich an den Bundesverband Legasthenie unter der Mail info bvl-hannover.de, da nennt man Ihnen den für sie zuständigen Landesverband, da gibt es dann alle Infos!
Eine Mitgliedschaft kann ich als betroffene Mutter nur empfehlen.

?
Gast

Die Übernahme der Kosten für eine außerschulische Therapie durch das Jugendamt ist gemäß § 35 KJHG nur möglich, wenn die Schule bestätigt, dass es sich um eine Teilleistungsstörung handelt. Zweitens muss ein Kinder- und Jugendlichenpsychiater (Arzt) bestätigen, dass das Kind von seelischer Behinderung bedroht ist. So ist nun mal die Rechtslage.

Einfacher geht die Selbsthilfe mit einem vernünftigen Computerprogramm Audilex bei Lesestörungen und UNIWORT bei Rechtschreibschwäche.

Bernd Richter
Schulpsychologe

Powered by ChronoForums - ChronoEngine.com

Noch Fragen? Senden Sie uns Ihre Nachricht!

Kurz vorgestellt

Unsere LRS-Beratungsstelle wurde 1989 als Arbeitsgruppe der sprachwissenschaftlichen Abteilung des Germanistischen Instituts der RWTH Aachen gegründet.


Seit 1994 ist sie beim Amtsgericht Aachen als gemeinnütziger Verein registriert und seit 1995 vom Jugendamt der Stadt Aachen offiziell als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

Unsere Angebote

  • Umfassende LRS-Diagnostik
  • Ausführliche Beratung
  • Individuelle Förderung
  • Förderung nach KJHG §35a
  • Regelmäßige Förderdiagnostik
  • Außenstellen im Dreiländereck
  • Kooperationen mit vielen Schulen
  • Online-Diagnostik
  • Ergänzende Lernspielsoftware

 

Ihre Nachricht
Invalid Input
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe