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Kostenübernahme bei LRS

Gast , 01.02.2006 09:52
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Gast

Mein Sohn ist 7 Jahre und hat LRS. Ich möchte jetzt gerne etwas unternehmen, weiß aber nicht, ob anstehende Kosten übernommen werden. Wer weiß, wohin ich mich wenden muß?

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Gast

Sie müssen mit Ihrem Sohn zu einem Kinder- und Jugendpsychologen. Dieser muss eine LRS begutachten und mit diesem Gutachten müssen sie zu Ihrem zuständigen Jugendamt und einen Antrag auf Unterstützung stellen. Dafür muss Ihnen Ihr Psychologe aber auf jeden Fall auch den §35a für Ihr Kind bescheinigen. Viel Erfolg!

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Kurz vorgestellt

Unsere LRS-Beratungsstelle wurde 1989 als Arbeitsgruppe der sprachwissenschaftlichen Abteilung des Germanistischen Instituts der RWTH Aachen gegründet.


Seit 1994 ist sie beim Amtsgericht Aachen als gemeinnütziger Verein registriert und seit 1995 vom Jugendamt der Stadt Aachen offiziell als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

Unsere Angebote

  • Umfassende LRS-Diagnostik
  • Ausführliche Beratung
  • Individuelle Förderung
  • Förderung nach KJHG §35a
  • Regelmäßige Förderdiagnostik
  • Außenstellen im Dreiländereck
  • Kooperationen mit vielen Schulen
  • Online-Diagnostik
  • Ergänzende Lernspielsoftware

 

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