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Widerspruch b. Ablehnung d. Unterst. d. Jugendamt

Gast , 29.12.2005 16:43
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Gast

Bei meinem Sohn ist erst jetzt mit 11 Jahren LRS diagnostiziert worden. Nach sämtlichen üblichen Voruntersuchungen stellten wir einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Jugendamt gem. § 35a! Der wurde abgelehnt, da mein Sohn während des 10 minütigen Gesprächs mit dem Sachbearbeiter keine starken psychischen Auffälligkeiten zeigte. Ich möchte sehr gerne Widerspruch einlegen und um Unterstützung kämpfen, da ich alleinerziehende Mutter von 3 Kindern bin und auch auf Hilfe angewiesen bin! Meine Frage Hat jemand Erfahrung mit Widerspruch beim Jugendamt? Kann ich mich auf irgendein Urteil berufen?

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Gast

Hallo,
wenn Sie alleine damit nicht weiterkommen dann wenden Sie sich bitte an

Legastenie Landesverband NRW

Inge Palme
Hatzenbergstraße 32
57462 Olpe
Beratungs- und Sorgentelefon Tel. 02761/9689013 (Montag-Donnerstag 11 – 12 Uhr)

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Kurz vorgestellt

Unsere LRS-Beratungsstelle wurde 1989 als Arbeitsgruppe der sprachwissenschaftlichen Abteilung des Germanistischen Instituts der RWTH Aachen gegründet.


Seit 1994 ist sie beim Amtsgericht Aachen als gemeinnütziger Verein registriert und seit 1995 vom Jugendamt der Stadt Aachen offiziell als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

Unsere Angebote

  • Umfassende LRS-Diagnostik
  • Ausführliche Beratung
  • Individuelle Förderung
  • Förderung nach KJHG §35a
  • Regelmäßige Förderdiagnostik
  • Außenstellen im Dreiländereck
  • Kooperationen mit vielen Schulen
  • Online-Diagnostik
  • Ergänzende Lernspielsoftware

 

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