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Kurz vorgestellt
Unsere LRS-Beratungsstelle wurde 1989 als Arbeitsgruppe der sprachwissenschaftlichen Abteilung des Germanistischen Instituts der RWTH Aachen gegründet.
Seit 1994 ist sie beim Amtsgericht Aachen als gemeinnütziger Verein registriert und seit 1995 vom Jugendamt der Stadt Aachen offiziell als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Unsere Angebote
Mein Sohn ist annerkant als Legastheniker bei uns in der Grundschule gibt es keinen Förderungskurs,und auf Antwort von Jugendamt wegen der Kosten warten wir schon seit mehr als habes jahr.Zur glick dass er is von schriftlichen befreit.Gestern gab es Zeugnisse (4Klasse) er hatte 3,2 und eine 4im englisch, seine Lehrerin ist diesen meinung dass er sollte in die Hauptschule(Empfehlung) gehen wegen Deutsch und jetzt noch Englisch dazu.Er will in die Realschule.
Hat jemand von Ihnen auch solche Probleme gehabt?
MfG Babsi
Hallo Babsi,
die Befreiung von der Rechtschreibnote hat zum Ziel, dass die Kinder durch die Legasthenie nicht benachteiligt werden. Realschule und Gymnasium sollen für diese Kinder möglich sein. Die Rechtschreibung in Englisch wird nicht gezählt. Trotzdem sollte ihr Kind im schriftlichen Bereich nicht extrem schwach und das Lernverhalten sollte mindestens ausreichend sein. Kann ihr Kind ausreichend lesen? Sind die Hausaufgaben kein tägliches Drama? Hat ihr Kind in den anderen Fächern (Mathe, HSK) mindestens eine Drei?
Wichtig ist natürlich, dass die Realschule über Legasthenie Bescheid weiß und die Rechtschreibbefreiung (auch in Englisch)realisiert wird!
Dem Kostenträger würde ich mal Dampf unterm Hintern machen. Am besten ein Brief vom Anwalt mit Fristsetzung an das Jugendamt. Dann geht es bestimmt flotter. Oder selber mal nachfragen!
Viel Erfolg
Rainer Mohr