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Kurz vorgestellt
Unsere LRS-Beratungsstelle wurde 1989 als Arbeitsgruppe der sprachwissenschaftlichen Abteilung des Germanistischen Instituts der RWTH Aachen gegründet.
Seit 1994 ist sie beim Amtsgericht Aachen als gemeinnütziger Verein registriert und seit 1995 vom Jugendamt der Stadt Aachen offiziell als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Unsere Angebote
Hallo, mein Sohn (4. Klasse,10 Jahre alt)
leidet an einer Lese-Rechtschreib-schwäche,die durch zwei verschiedene
Praxen diagnostiziert wurde. Zusätzlich hat er dadurch eine seelische Behinderung.
Da ich zur Zeit noch ALG 2 bekomme und dann Rente, kann ich mir die Förderung nicht leisten und habe beim Jugendamt Hilfe beantragt. Nach 6 Monaten hat man diese nun abgelehnt,weil sein PR-Wert um
0,8 zu hoch ist. Die Psychologin empfiehlt aber dringend eine zusätzliche Förderung. An wen kann ich mich noch wenden? Wäre dankbar um Rat,da ich nicht mehr weiter weiß. Vielen Dank
Was ist mit den Kosten bei einer außerschulische Förderung?
Die Krankenkassen tragen die Kosten einer Lerntherapie nicht, sondern lediglich für die Behandlung körperlicher oder psychischer Erkrankungen, die Folge der Legasthenie oder Dyskalkulie sein können. Sie sollten mit einem längeren Zeitraum der Therapie rechnen und leider in den meisten Fällen auch damit, die Kosten selbst tragen zu müssen.
Unter bestimmten Umständen ist jedoch eine Finanzierung der Therapie durch das Jugendamt möglich.
Mögliche Finanzierung einer Therapie bei Legasthenie oder Dyskalkulie
Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf “Eingliederungshilfe“ zu stellen. Wird Ihr Antrag dafür genehmigt, trägt das Jugendamt die Kosten einer außerschulischen Förderung/Therapie. Der Gesetzgeber setzt hierbei eine seelische Behinderung voraus, von der die Betroffenen bedroht sind und die mit einem ärztlichen Gutachten belegt werden muss.
Die Vorgaben für den Anspruch auf die sogenannte Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII:
„Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.“
Die Empfehlungen zu den Kriterien für das ärztliche Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII finden Sie hier als PDF-Download.
Weitere Informationen bieten wir Ihnen auch im BVL-Mitgliederbereich
Julia schrieb am 07.04.2016 um 15:08 Uhr zum Thema: LRS-Förderung durch Jugendamt abgelehnt.
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Hallo, mein Sohn (4. Klasse,10 Jahre alt)
leidet an einer Lese-Rechtschreib-schwäche,die durch zwei verschiedene
Praxen diagnostiziert wurde. Zusätzlich hat er dadurch eine seelische Behinderung.
Da ich zur Zeit noch ALG 2 bekomme und dann Rente, kann ich mir die Förderung nicht leisten und habe beim Jugendamt Hilfe beantragt. Nach 6 Monaten hat man diese nun abgelehnt,weil sein PR-Wert um
0,8 zu hoch ist. Die Psychologin empfiehlt aber dringend eine zusätzliche Förderung. An wen kann ich mich noch wenden? Wäre dankbar um Rat,da ich nicht mehr weiter weiß. Vielen Dank
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