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LRS erst ab einer außerschulischen Fördermaßnahme anerkannt bzw berücksichtigt

Gast , 07.04.2014 08:49
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Gast

Mein Sohn besucht die 5.Klasse einer Realschule in NRW und hat eine vom Arzt diagnostizierte LRS. Eine außerschulische Förderung des Jugendamtes soll demnächst stattfinden.Der Schule liegt ein Attest vor.
Meine Frage ist nun ab wann muss die Schule seine LRS berücksichtigen.
Laut Aussage seiner Klassenlehrerin wird dies erst geschehen sobald er in der Therapie des Jugendamtes ist.Und dann auch nur für die Dauer der Fördermaßnahme.

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Kurz vorgestellt

Unsere LRS-Beratungsstelle wurde 1989 als Arbeitsgruppe der sprachwissenschaftlichen Abteilung des Germanistischen Instituts der RWTH Aachen gegründet.


Seit 1994 ist sie beim Amtsgericht Aachen als gemeinnütziger Verein registriert und seit 1995 vom Jugendamt der Stadt Aachen offiziell als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

Unsere Angebote

  • Umfassende LRS-Diagnostik
  • Ausführliche Beratung
  • Individuelle Förderung
  • Förderung nach KJHG §35a
  • Regelmäßige Förderdiagnostik
  • Außenstellen im Dreiländereck
  • Kooperationen mit vielen Schulen
  • Online-Diagnostik
  • Ergänzende Lernspielsoftware

 

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