­

Gymnasium

Gast , 19.09.2012 21:03
?
Gast

Hallo, ich bin beim nachgoogeln auf Eure Seite gestossen und ich hoffe, ihr koennt mir weiterhelfen.

Mein Sohn hat eine anerkannte LRS. In der Grundschule wurden seine Noten in Lesen, Rechtschreibung und Englisch schriftlich ausgesetzt. Er hatte schon immer einen Durchschnitt von 2,1 und damit ist er nun auf das Gymnasium gekommen. Auf seiner Anmeldung war die LRS vermerkt. Jetzt bekommt er nur noch Fuenfen. Aber nicht etwa, weil er den Stoff nicht kennt, sondern weil Rechtschreibfehler und was unsauber geschriebenes als falsch gewertet wird. Im Vergleich mit den Tests seiner Freunde ist mir dies besonders aufgefallen. Der Inhalt ist der Gleiche, aber die Benotung ist um 3 oder mehr Noten schlechter. Er ist Grobmotoriker, hat eine schlechte Handschrift, aber gibt sich Muehe. Und ich denke mir, wenn ich das schon lesen kann, dann doch wohl ein schrifterprobtes Auge eines Lehrers erst recht oder? Ich habe mich mit diesem Problem bereits an die Klassenleiterin gewandt, sie auf die Schuelerakte verwiesen und sogar nochmals die Bestaetigung bzw. Empfehlung der Koordinatorin fuer LRS des Bezirksamtes mitgeschickt. Aber ich habe das Gefuehl, total ignoriert zu werden. Was kann ich tun, um mich zu wehren? Welches sind unsere Rechte? Ist es denn wirklich so, dass bei vorliegender LRS falschgeschriebene bzw. Undeutlich, aber erkennbar, geschriebene Antworten mit Punktabzug geahndet werden duerfen? Kann auch bei einfachen Tests eine laengere Zeit zugestanden werden? Wie kann ich mich durchsetzen? Welche Moeglichkeiten habe ich als Mutter? Elternsprechtag ist erst Am 6.11. und das ist mir zu lange hin. Vielen Dank fuer Hilfe!

?
Gast

AnkeB. schrieb am 19.09.2012 um 21:03 Uhr zum Thema: Gymnasium
_________________________________________________
Hallo, ich bin beim nachgoogeln auf Eure Seite gestossen und ich hoffe, ihr koennt mir weiterhelfen.

Mein Sohn hat eine anerkannte LRS. In der Grundschule wurden seine Noten in Lesen, Rechtschreibung und Englisch schriftlich ausgesetzt. Er hatte schon immer einen Durchschnitt von 2,1 und damit ist er nun auf das Gymnasium gekommen. Auf seiner Anmeldung war die LRS vermerkt. Jetzt bekommt er nur noch Fuenfen. Aber nicht etwa, weil er den Stoff nicht kennt, sondern weil Rechtschreibfehler und was unsauber geschriebenes als falsch gewertet wird. Im Vergleich mit den Tests seiner Freunde ist mir dies besonders aufgefallen. Der Inhalt ist der Gleiche, aber die Benotung ist um 3 oder mehr Noten schlechter. Er ist Grobmotoriker, hat eine schlechte Handschrift, aber gibt sich Muehe. Und ich denke mir, wenn ich das schon lesen kann, dann doch wohl ein schrifterprobtes Auge eines Lehrers erst recht oder? Ich habe mich mit diesem Problem bereits an die Klassenleiterin gewandt, sie auf die Schuelerakte verwiesen und sogar nochmals die Bestaetigung bzw. Empfehlung der Koordinatorin fuer LRS des Bezirksamtes mitgeschickt. Aber ich habe das Gefuehl, total ignoriert zu werden. Was kann ich tun, um mich zu wehren? Welches sind unsere Rechte? Ist es denn wirklich so, dass bei vorliegender LRS falschgeschriebene bzw. Undeutlich, aber erkennbar, geschriebene Antworten mit Punktabzug geahndet werden duerfen? Kann auch bei einfachen Tests eine laengere Zeit zugestanden werden? Wie kann ich mich durchsetzen? Welche Moeglichkeiten habe ich als Mutter? Elternsprechtag ist erst Am 6.11. und das ist mir zu lange hin. Vielen Dank fuer Hilfe!
-------------------------------------------------

HALLO ICH HABE AUCH LRS MIT MEINE 52 JAHRE WEIS ICH WIR HABEN AUCH RECHTE!!http://www.bvl-legasthenie.de/recht

Rechtsgutachten
Gutachten zur schulrechtlichen Situation

Durch die aktuellen gerichtlichen Entscheidungen aus dem Jahr 2006 haben wir uns aufgefordert gesehen, grundlegend rechtsgutachterlich prüfen zu lassen, welche Rechte Legasthenikern aus dem Grundgesetz zustehen. Das vorliegende Gutachten von Frau Prof. Dr. Langenfeld, Universität Göttingen, zeigt deutlich auf, dass sich aus den Grundrechten für Legastheniker ganz eindeutige Rechte und die Notwendigkeit neuer Regelungen auf schulischer Ebene ableiten lassen.

In der Konsequenz aus den dargestellten Rechten von Legasthenikern bedarf es einer deutlichen Reform der aktuellen schulischen Regelungen, die in der jetzigen Form verfassungswidrig sind.

Rechtsgutachterliche Stellungnahme
Rechtsgutachten zu den KMK-Grundsätzen
Erstattet von Prof. Jörg Ennuschat, Universität Konstanz
Einleitung

Schüler und Schülerinnen mit Legasthenie oder Dyskalkulie sehen sich in der Schule mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert, die im ungünstigsten Fall die gesamte Schulausbildung und damit die späteren Chancen im Berufsleben erheblich beeinträchtigen können. Das Europäische Parlament hat vor diesem Hintergrund im Oktober 2007 eine Erklärung angenommen, in welcher Kommission und Rat u.a. dazu aufgefordert werden, eine Charta für dysfunktionale Kinder zu erstellen, die Anerkennung von Dysfunktionen als Behinderung zu unterstützen und bewährte Verfahren zur frühzeitigen Beachtung und Erkennung sowie systematischen Diagnostik und Betreuung zu fördern, um effiziente pädagogische Strukturen für betroffene Kinder und Jugendliche zu schaffen. In Deutschland haben Schulministerien, Schulverwaltung und Schulen diese Problematik ebenfalls seit langem erkannt und ein Bündel von Maßnahmen vorgesehen, diesen Schülern und Schülerinnen zu einer erfolgreichen Schullaufbahn zu verhelfen. Vor wenigen Wochen haben die Kultusminister der Länder sich erneut auf "Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben" verständigt.

Im Folgenden soll dieser Beschluss der KMK von Nov. 2007 in seinen Kernaussagen erläutert werden (unten B). Anschließend wird herausgestellt, dass Legasthenie und Dyskalkulie als Behinderungen im Rechtssinne zu verstehen sind (unten C). Sodann werden der Verfassungsrahmen zur Sicherung der Chancengleichheit nachgezogen (unten D) und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Schulministerien, die Schulverwaltung und die Schulen für die Umsetzung des Beschlusses der KMK erläutert. Den Abschluss bildet eine Zusammenstellung der wesentlichen Ergebnisse (unten E).

Lesen Sie hier das komplette Rechtsgutachten



Die Legasthenie ist von der Rechtsprechung zum Prüfungsrecht in den vergangenen Jahren mehrfach als Behinderung bestätigt worden. Ausgehend von dem aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungswesen steht dem betroffenen Schüler ein Anspruch auf Nachteilsausgleich zu. Daneben ist aber auch aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG ein Anspruch auf Notenschutz abzuleiten, da sonst die behinderungsrelevanten Auswirkungen – wie eben die mangelhafte Rechtschreibleistung – nicht ausreichend kompensiert werden.

Entgegen der von der KMK vertretenen Auffassung handelt es sich bei der Dyskalkulie um eine mit der Legasthenie vergleichbare Teilleistungsstörung im Bereich der schulischen Fertigkeiten. Die Wissenschaft hat hier längstens den Beweis erbracht, dass es sich bei ihr ebenfalls um eine Störung handelt, die sich nicht mit der Zeit auswächst und daher ebenfalls im Bereich des Prüfungswesens als Behinderung anzusehen ist. Auch bei der Dyskalkulie ist somit von Verfassungs wegen ein Anspruch auf Nachteilsausgleich und Notenschutz gegeben.

In den Bundesländern gibt es auch nach dem KMK-Beschluss vom 15.11.2007 weiterhin erhebliche Unterschiede sowohl bei der Ausgestaltung des Nachteilsausgleiches als auch des Notenschutzes. Der BVL hat deshalb die Erstellung der nachfolgenden Musterverordnung in Auftrag gegeben. Sie zeigt, dass eine passende Regelung sehr möglich ist.

Nachdem es sich bei beiden Teilleistungsstörungen um anerkannte Krankheiten im Sinne der ICD 10 (F 81) handelt, ist die Diagnose von den hierfür zuständigen Fachärzten zu treffen. Es gibt nicht die von der Schule "verschuldete" Legasthenie oder Dyskalkulie. Im Bereich der außerschulischen Hilfen hat der Gesetzgeber die Diagnosekompetenz ebenfalls den betreffenden Fachleuten zugewiesen (vgl. § 35a Abs. 1a SGB VIII). Für beide Störungen gibt es standardisierte Test- und Bewertungsverfahren, um eine objektive Diagnose treffen zu können.

Mit der Vorstellung der Musterverordnung geht der BVL nach der Einholung von zwei Rechtsgutachten einen weiteren Schritt, die gebotene Chancengleichheit und Fairness für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu erreichen.

Dr. Johannes Mierau
Rechtsanwalt

Musterverordnung

Pressebeitrag: Bildungsgipfel – weiterhin Absturzgefahr für Schüler mit Handicap

?
Gast

AnkeB. schrieb am 19.09.2012 um 21:03 Uhr zum Thema: Gymnasium
_________________________________________________
Hallo, ich bin beim nachgoogeln auf Eure Seite gestossen und ich hoffe, ihr koennt mir weiterhelfen.

Mein Sohn hat eine anerkannte LRS. In der Grundschule wurden seine Noten in Lesen, Rechtschreibung und Englisch schriftlich ausgesetzt. Er hatte schon immer einen Durchschnitt von 2,1 und damit ist er nun auf das Gymnasium gekommen. Auf seiner Anmeldung war die LRS vermerkt. Jetzt bekommt er nur noch Fuenfen. Aber nicht etwa, weil er den Stoff nicht kennt, sondern weil Rechtschreibfehler und was unsauber geschriebenes als falsch gewertet wird. Im Vergleich mit den Tests seiner Freunde ist mir dies besonders aufgefallen. Der Inhalt ist der Gleiche, aber die Benotung ist um 3 oder mehr Noten schlechter. Er ist Grobmotoriker, hat eine schlechte Handschrift, aber gibt sich Muehe. Und ich denke mir, wenn ich das schon lesen kann, dann doch wohl ein schrifterprobtes Auge eines Lehrers erst recht oder? Ich habe mich mit diesem Problem bereits an die Klassenleiterin gewandt, sie auf die Schuelerakte verwiesen und sogar nochmals die Bestaetigung bzw. Empfehlung der Koordinatorin fuer LRS des Bezirksamtes mitgeschickt. Aber ich habe das Gefuehl, total ignoriert zu werden. Was kann ich tun, um mich zu wehren? Welches sind unsere Rechte? Ist es denn wirklich so, dass bei vorliegender LRS falschgeschriebene bzw. Undeutlich, aber erkennbar, geschriebene Antworten mit Punktabzug geahndet werden duerfen? Kann auch bei einfachen Tests eine laengere Zeit zugestanden werden? Wie kann ich mich durchsetzen? Welche Moeglichkeiten habe ich als Mutter? Elternsprechtag ist erst Am 6.11. und das ist mir zu lange hin. Vielen Dank fuer Hilfe!
-------------------------------------------------

http://www.prosieben.de/tv/galileo/videos/clip/211300-mein-leben-als-legastheniker-1.2875443/

?
Gast

AnkeB. schrieb am 19.09.2012 um 21:03 Uhr zum Thema: Gymnasium
_________________________________________________
Hallo, ich bin beim nachgoogeln auf Eure Seite gestossen und ich hoffe, ihr koennt mir weiterhelfen.

Mein Sohn hat eine anerkannte LRS. In der Grundschule wurden seine Noten in Lesen, Rechtschreibung und Englisch schriftlich ausgesetzt. Er hatte schon immer einen Durchschnitt von 2,1 und damit ist er nun auf das Gymnasium gekommen. Auf seiner Anmeldung war die LRS vermerkt. Jetzt bekommt er nur noch Fuenfen. Aber nicht etwa, weil er den Stoff nicht kennt, sondern weil Rechtschreibfehler und was unsauber geschriebenes als falsch gewertet wird. Im Vergleich mit den Tests seiner Freunde ist mir dies besonders aufgefallen. Der Inhalt ist der Gleiche, aber die Benotung ist um 3 oder mehr Noten schlechter. Er ist Grobmotoriker, hat eine schlechte Handschrift, aber gibt sich Muehe. Und ich denke mir, wenn ich das schon lesen kann, dann doch wohl ein schrifterprobtes Auge eines Lehrers erst recht oder? Ich habe mich mit diesem Problem bereits an die Klassenleiterin gewandt, sie auf die Schuelerakte verwiesen und sogar nochmals die Bestaetigung bzw. Empfehlung der Koordinatorin fuer LRS des Bezirksamtes mitgeschickt. Aber ich habe das Gefuehl, total ignoriert zu werden. Was kann ich tun, um mich zu wehren? Welches sind unsere Rechte? Ist es denn wirklich so, dass bei vorliegender LRS falschgeschriebene bzw. Undeutlich, aber erkennbar, geschriebene Antworten mit Punktabzug geahndet werden duerfen? Kann auch bei einfachen Tests eine laengere Zeit zugestanden werden? Wie kann ich mich durchsetzen? Welche Moeglichkeiten habe ich als Mutter? Elternsprechtag ist erst Am 6.11. und das ist mir zu lange hin. Vielen Dank fuer Hilfe!
-------------------------------------------------

Was meinst Du, wieviele Menschen auf der Welt darauf warten, "Legastheniker" gerecht zu behandeln? Was Euch mit dieser Lehrerin passierte, wird Euch ein Leben lang immer wieder passieren: Wer auf der Welt hat schon Lust, von jemand etwas geschmiert geschrieben zu bekommen, voller Fehler? Wer auf der Welt hat schon Lust, die Fehler eines anderen verstehen zu lernen, wenn der Betroffene selber sie nicht verstehen will? So zu tun, als ob man das nicht lernen kann, ist keine Lösung sondern zeigt nur, dass man es nicht LEHREN kann.
Als Ich-kann-Schule-Lehrer finde ich eine Pädagogik unakzeptierbar, die Nichtkönnen festschreibt - damit meine ich NICHT-LEHREN-KÖNNEN.
Meine verst. Kollegin H.Prem hat aus ihrer praktischen Erfahrung heraus stets deutlich gesagt: "Legasthenie ist keine Lern- sondern eine LEHRschwäche." Bei Frau Prem haben stets ALLE Kinder in einem Drittel der üblichen Zeit, also in einem halben Jahr, RICHTIG = fehlerfrei lesen & schreiben gelernt. Dafür brauchte sie nicht einmal Hausaufgaben - aber Begeisterung. Es gibt auch eine private Studie, in der über 70 Lehrer die Prem-Methode mit guten Ergebnissen prüften. Alle sagten z.B. das sei ihr erstes stressfreies Schuljahr gewesen. Dass ALLE Kinder richtig und sogar GERN lesen & schreiben lernen können, dafür gibt es also konkrete Beispiele.
Was eröffnet nun mehr Lebenschancen: KÖNNEN zu lernen oder für die Anerkennung des NICHTKÖNNENS zu streiten?
Um richtig lesen & schreiben zu lernen, braucht man zu allererst eine PERSÖNLICHE GUTE Beziehung dazu. Als Ich-kann-Schule-Lehrer finde ich es grob fahrlässig, wie heute alle für eine SCHLECHTE Beziehung zu dem sorgen, was sie tun sollen bzw. womit sie sich dann mit dieser SCHLECHTEN Einstellung herumquälen.
Unser Gedächtnis kann ja nicht auswählen. Es muss alles speichern so wie wir es tun - und sei es noch so dumm. Wenn jemand eine ganze Schulzeit lang mit jedem Buchstaben, den er schreibt, seine innere Einstellung von "kann ich nicht - will ich nicht" ständig reproduziert, sammelt er einen einen Riesenberg "kann ich nicht - will ich nicht" in seinem Inneren. Da wundert es mich nicht, dass heute immer mehr Leute immer mehr a) erschöpft und b) deprimiert sind. Es ist einfach verkehrt gelebt, wenn man sich dem Wahn hingibt, papierene Ausnahmen durchdrücken zu können. Mit Druck erschöpfen und ruinieren wir nur unsere Talente, die wir doch zum LERNEN bekommen haben und nicht zum Nichtlernen.
Auch die sog. Legastheniker können lesen & schreiben lernen - nach meinen praktischen Erfahrungen sogar oft a) sehr schnell und b) im Ergebnis oft sogar besser als die normalen Rechtschreiber. Hier ein kurzer Bericht dazu: http://www.rfo.de/mediathek/_Franz_Josef_Neffe:_Ich_kann_Schule-14583.html zum Anhören.
Die Hauptsache für eine GUTE Entwicklung ist eine GUTE Einstellung FÜR das, was wir tun wollen. Wie soll man je ein guter Leser und Rechtschreiber werden, wenn alle immer nur an das Nichtkönnen denken und ihre ganze Energie im Kampf gegen das Könnenmüssen verbrauchen, wie soll das Lesen- und RechtschreibenKÖNNEN von dem dauernden Energieentzug wachsen???
Ich wünsche Euch allen guten Erfolg - er ist möglich.
Franz Josef Neffe

Powered by ChronoForums - ChronoEngine.com

Noch Fragen? Senden Sie uns Ihre Nachricht!

Kurz vorgestellt

Unsere LRS-Beratungsstelle wurde 1989 als Arbeitsgruppe der sprachwissenschaftlichen Abteilung des Germanistischen Instituts der RWTH Aachen gegründet.


Seit 1994 ist sie beim Amtsgericht Aachen als gemeinnütziger Verein registriert und seit 1995 vom Jugendamt der Stadt Aachen offiziell als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

Unsere Angebote

  • Umfassende LRS-Diagnostik
  • Ausführliche Beratung
  • Individuelle Förderung
  • Förderung nach KJHG §35a
  • Regelmäßige Förderdiagnostik
  • Außenstellen im Dreiländereck
  • Kooperationen mit vielen Schulen
  • Online-Diagnostik
  • Ergänzende Lernspielsoftware

 

Ihre Nachricht
Invalid Input
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe