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welche Rechte kann man in der Schule mit rs-schwäche einfordern ?

Gast , 15.05.2010 21:09
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Gast

Hallo,

wer kann Tipps oder Auskunft geben, welche Rechte ich für meinen Sohn,
mit rs-Schwäche in der Schule 3. Klasse einfordern kann.

freue mich auf Antwort
Uschi

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Gast

Uschi schrieb am 15. Mai 2010 um 21:09 Uhr zum Thema: welche Rechte kann man in der Schule mit rs-schwäche einfordern ?
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Hallo,

wer kann Tipps oder Auskunft geben, welche Rechte ich für meinen Sohn,
mit rs-Schwäche in der Schule 3. Klasse einfordern kann.

freue mich auf Antwort
Uschi
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Bist Du sicher, dass es ein Rechts-Problem ist? Dann schau auf die Website des Kultusministeriums.
Als Ich-kann-Schule-Lehrer sehe ich in der sog. Rechtschreibschwäche sehr oft große Anteile von a) persönlichem Nachreifebedarf einerseits und b) formalem Übereifer andererseits. Wenn ich dann erst einmal die Gemüter beruhige und wir gemeinsam zur STÄRKUNG der Persönlichkeits- und Schreibtalente fortschreiten, dann wächst bemerkenswerterweise bereits die Scheibfähigkeit aber auch die ganze Persönlichkeit.
Wir füttern immer nur den Körper regelmäßig jeden Tag und pflegen ihn. Die Kräfte von Geist und Seele haben aber genauso Hunger und brauchen génauso Pflege. Als Ich-kann-Schule-Lehrer begeistere ich mich gerade für die Kräfte, denen andere ihre Güte absprechen. Ich spreche sie ihnen wieder zu. Ich weiß (u.a. durch 35 Jahre Suggestionforschung) um die Möglichkeiten, die gerade darin liegen. Woher soll denn ein Rechtschreibtalent auch wachsen und groß und stark werden, wenn wir ihm alle Energie vorenthalten und sie in die (Bekämpfung der) Schwäche stecken? Es lohnt sich sehr zu beobachten, ob man mit den gewählten Maßnahmen in Richtung Lösung oder Vergrößerung des Problems voranschreitet.
Womöglich hast Du auch ganz gute Fähigkeiten, mit der betroffenen Lehrkraft zu sprechen und einen Entwicklungsweg zu finden. Und wenn die Talente dafür bei ihr oder / und Dir evtl. nicht stark genug entwickelt sein sollten: Wie wäre es, wenn Du diesen Kräften einfach Kraft Deines Geistes eine STÄRKUNG zu-denken würdest? Das mag sich etwas ungewohnt lesen, aber es wirkt sehr effektiv. Ich freue mich auf Deinen Erfolg.
Franz Josef Neffe

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Gast

Uschi schrieb am 15. Mai 2010 um 21:09 Uhr zum Thema: welche Rechte kann man in der Schule mit rs-schwäche einfordern ?
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Hallo,

wer kann Tipps oder Auskunft geben, welche Rechte ich für meinen Sohn,
mit rs-Schwäche in der Schule 3. Klasse einfordern kann.

freue mich auf Antwort
Uschi
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Hallo Uschi, ich hoffe, du bekommst aussagekräftigere Antworten als die erste! Ich bin mit meiner Tochter gerade an dem gleichen Punnkt in der gleichen Klasse. Ich werde die Antworten mit Spannung verfolgen!
Geli

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Gast

Uschi schrieb am 15. Mai 2010 um 21:09 Uhr zum Thema: welche Rechte kann man in der Schule mit rs-schwäche einfordern ?
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Hallo,

wer kann Tipps oder Auskunft geben, welche Rechte ich für meinen Sohn,
mit rs-Schwäche in der Schule 3. Klasse einfordern kann.

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Uschi
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Hallo Uschi,

rein formell gibt es in den einzelnen Bundesländern LRS-Erlasse, die Themen wie Förderung und Leistungsbeurteilung behandeln. Den entsprechenden Erlass für NRW finden Sie hier:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/LRS-Erlass.pdf

Ich rate dringend dazu, in enger Abstimmung mit den Lehrkräften / der Schule zu agieren. Das Durchsetzen von formalen Rechten kann auch eine belastende Situation für das Kind bedeuten, z. B. wenn es zu Konflikten zwischen Eltern und Lehrern/Schule kommt.

Da die Problematik erkannt wurde, bestehen beste Chancen durch entsprechendes Training Verbesserungen zu erreichen. Unterstützen und bestärken Sie Ihr Kind, die Familie als "Team" ist ein entscheidender Erfolgsfaktor.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind alles Gute.

Dr. Martin Florichs
DINpäd Institut für pädagogische Lernförderung Dinslaken
www.dinpaed.de

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Gast

Uschi schrieb am 15. Mai 2010 um 21:09 Uhr zum Thema: welche Rechte kann man in der Schule mit rs-schwäche einfordern ?
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Hallo,

wer kann Tipps oder Auskunft geben, welche Rechte ich für meinen Sohn,
mit rs-Schwäche in der Schule 3. Klasse einfordern kann.

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Uschi
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Hinweis: Bei dem LRS-Erlass NRW handelt es sich um eine Kann-Vorschrift.

Dieser Erlass bietet den Lehrern die Möglichkeit aber nicht die Verpflichtung ihn anzuwenden.

Am besten ist es zu versuchen mit den entsprechenden Lehrern gemeinsam nach Lösungen zu suchen und zusammen zu arbeiten (leider nicht immer einfach).

Denn ein wirkliches Recht hat man nicht.

mfg
Niepmann-Pamin

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Unsere LRS-Beratungsstelle wurde 1989 als Arbeitsgruppe der sprachwissenschaftlichen Abteilung des Germanistischen Instituts der RWTH Aachen gegründet.


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