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Verlängerung der Prüfungszeit?

Gast , 20.11.2008 22:44
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Gast

Hallo,

ich bin 24 Jahre alt und studiere trotz LRS.
Bei mir wurde die LRS in der 2 Klasse festgestellt.
Und das wars dann auch erst mal...
Bis auf einige primitive Kommentare von meinen Grundschullehrerin(deutsch),habe ich die Schulzeit realtiv gut überstanden und festgestellt das es doch viel Menschen gibt die es akzeptieren da man so ist.
Nun mein Frage
Kann mir jemand sagen ob es allgemeine Richtlinie gibt wie viel Zeit man mehr bekommen kann in der Prüfung?

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Gast

Hallo,
es gibt keine rechtlichen Grundlagen,alles good will! Wenn du einen Behindertebbeauftragten an der Hochschule hast, wende dich an ihn und versuch beim Prüfungsamt eine Regelung zu erwirken.
Das häufih möglich! Habe es selbst versucht, hat bei mir nicht geklappt aber bei anderen.
Gruß Carola

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Kurz vorgestellt

Unsere LRS-Beratungsstelle wurde 1989 als Arbeitsgruppe der sprachwissenschaftlichen Abteilung des Germanistischen Instituts der RWTH Aachen gegründet.


Seit 1994 ist sie beim Amtsgericht Aachen als gemeinnütziger Verein registriert und seit 1995 vom Jugendamt der Stadt Aachen offiziell als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

Unsere Angebote

  • Umfassende LRS-Diagnostik
  • Ausführliche Beratung
  • Individuelle Förderung
  • Förderung nach KJHG §35a
  • Regelmäßige Förderdiagnostik
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  • Ergänzende Lernspielsoftware

 

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