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Kurz vorgestellt
Unsere LRS-Beratungsstelle wurde 1989 als Arbeitsgruppe der sprachwissenschaftlichen Abteilung des Germanistischen Instituts der RWTH Aachen gegründet.
Seit 1994 ist sie beim Amtsgericht Aachen als gemeinnütziger Verein registriert und seit 1995 vom Jugendamt der Stadt Aachen offiziell als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Unsere Angebote
Meine drei Kinder sind auf einem Gymnaium und alle drei haben LRS in unterschiedlicher Ausprägung. Sie sind vom LOS-Institut getestet worden und erhalten unterschiedliche Förderung. Voraussetzung für den "LRS-Schutz" in der Schule ist auch eine außerschulische Förderung. Da diese sehr Kostenintensiv ist wollte ich fragen ob diese Kosten steuerlich anrechenbar sind ?
Gruß P.Auer
Ein einfacher Anruf beim Finanzamt bringt sofort Klärung aus erster Hand.
Mit herzlichem Gruß
Franz Josef Neffe
Meine drei Kinder sind auf einem Gymnaium und alle drei haben LRS in unterschiedlicher Ausprägung. Sie sind vom LOS-Institut getestet worden und erhalten unterschiedliche Förderung. Voraussetzung für den "LRS-Schutz" in der Schule ist auch eine außerschulische Förderung. Da diese sehr Kostenintensiv ist wollte ich fragen ob diese Kosten steuerlich anrechenbar sind ?
Gruß P.Auer
Hallo Peter,
mich wundert es, dass Dir das die Leute bei LOS nicht gesagt haben, bei mir bzw. meiner Tochter war dies nämlich so.
Also zu Deiner Frage Ja, es ist steuerlich absetzbar und zwar als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Sonderausgaben.
Das Problem bei mir ist da nur, dass ich dann ja mindestens ein Jahr warten muss, bis ich mein Geld (bzw. wenigstens einen Teil davon) wieder bekomme.
Wünsche Dir viel Glück und natürlich auch alles Gute für Deine Kinder.
LG Steffi )